Insgesamt 28 verschiedene Parteien und Wählergruppen treten zur diesjährigen Wahl der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2021 an. Damit setzt sich der Trend der letzten Wahlen fort, nachdem bereits im Jahr 2006 elf, 2011 achtzehn und 2016 zwanzig Parteien und Listen antraten. Da in Hessen auf kommunaler Ebene keine Sperrklausel existiert, schafften vor fünf Jahren bereits fünfzehn Listen den Einzug in das Frankfurter Stadtparlament. Sieben von ihnen erlangten dabei gerade mal einen Sitz. Bereits bescheidene 0,5 Prozent aller Stimmen reichten für den Einzug.

Das Ergebnis ist ein stark zersplittertes Parlament, wodurch eine Regierungsbildung deutlich erschwert wird. Um dennoch eine Regierung auf die Beine stellen zu können, müssen sich Koalitionen aus mehreren Parteien bilden. Die unterschiedlichen Überzeugungen der einzelnen Koalitionspartei führen dazu, dass sie sich bei vielen Themen nicht auf einen gemeinsamen Kurs einigen können, wie das Beispiel Frankfurt deutlich zeigt. Wichtige Entscheidungen im Sinne der Stadt können so nicht herbeigeführt werden.

Da zu dieser Wahl noch mehr Listen antreten, befürchtet die Junge Union Frankfurt, dass es zu einer noch größeren Zersplitterung des Stadtparlaments kommen wird. Um eine derartige Entwicklung zu stoppen, hält sie daher die Einführung einer Sperrklausel für dringend erforderlich. „Wir brauchen auch auf kommunaler Ebene handlungsfähige Parlamente. Eine weitere Zersplitterung würde die Arbeit der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung deutlich erschweren. Deshalb brauchen wir eine Prozent-Hürde“, so der Kreisvorsitzende der Jungen Union Frankfurt, Martin-Benedikt Schäfer.

Ziel einer jeden Wahl ist es, ein funktions- und handlungsfähiges Parlament hervorzubringen. Bei einer zu starken Zersplitterung kann dies nicht mehr gewährleistet sein, dies hat die deutsche Geschichte deutlich gezeigt. Kleinst- und 1-Mann-„Fraktionen“ erschweren nicht nur die Regierungsbildung, sondern könnten diese sogar nahezu gänzlich verhindern. Kleinst- und 1-Mann-„Fraktionen“ erlangen dadurch bei Entscheidungen ein Gewicht, das ihrer Größe nicht entspricht. Die Beschlussfähigkeit des Parlaments gerät dadurch in Gefahr.

„Insbesondere in Städte mit großen Parlamenten, wie in Frankfurt, droht eine Zerfaserung der Politik“, erklärt Schäfer. Damit dies nicht passiert, gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bei den Wahlen der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten und zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr eine Sperrklausel in Höhe von 2,5 %. Das „Ruhrparlament“ hat insgesamt 91 Sitze und ist damit mit der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung vergleichbar, diese hat 93 Sitze.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat zwar festgestellt, dass die pauschale 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen nicht rechtens ist, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte gilt. Bei den Wahlen der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten und des Regionalverbands Ruhr hat der Gerichtshof die Sperrklausel jedoch ausdrücklich für zulässig erklärt.

Bei der Einführung einer Prozenthürde dürften deshalb nicht die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie auf Bundes- oder Landesebene. „Eine 5 %-Hürde halte ich nicht für gerechtfertigt. Eine Hürde zwischen 2 und 3 Prozent erscheint mir angemessen“, so Schäfer weiter. Einer fortschreitenden Zersplitterung der Parlamente könnte dadurch Einhalt geboten werden. Gleichzeitig erhält eine derartig angesetzte Hürde aber auch kleineren Parteien, die ein Mindestmaß an Unterstützung in der Bevölkerung genießen, weiterhin die Chance, den Einzug in die Parlamente zu schaffen.

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